AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Verkäufe, Beratungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Wir widersprechen der Anwendung und Einbeziehung jedweder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden. Selbst dann gelten diese Änderungen ausschließlich einmalig.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, dem Sinn dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
4. Wir weisen unsere Kunden gemäß der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, daß wir im Rahmen der Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erworbene, personenbezogene Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung speichern und firmenintern weitergeben und verwenden.
II. Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Prospekte, Rundschreiben, Preislisten und sonstige Veröffentlichungen sind keine Angebote zum Abschluß eines Kaufvertrages. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündlich oder fernmündlich erteile Angebote sind nur dann verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung des schriftlichen Auftrages bestätigt haben. Abweichungen von Angeboten und Preislisten oder sonstige Vorschläge sind erst dann wirksam, wenn sie uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Vertreter haben keine Abschlußvollmacht. Sie sind zur Bestätigung eines Auftrages oder Erteilung von Zusagen, gleich welcher Art, nicht befugt.
2. Wird eine Auftragsbestätigung nicht erteilt, gilt unsere Lieferausführung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten oder Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und / oder den dazugehörigen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich. Sie gelten nur als zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich von uns bezeichnet werden.
4. Der Besteller ist an seine Order 4 Wochen ab Eingang der Order gebunden. Tritt der Besteller während der ersten 4 Wochen von der Bestellung zurück, wird automatisch eine Konventionalstrafe in Höhe von 20% des Bestellwertes fällig. Die Order gilt nach der 4. Woche als angenommen, sofern wir nicht zuvor die Ablehnung der Order mitgeteilt haben. Ferner folgt unsere Annahme durch eine etwa frühere Absendung der Ware. Modische oder funktionelle Veränderungen unserer Artikel behalten wir uns vor.
III. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, in Euro € ab Hamburg, zuzüglich Fracht, sowie der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag.
2. Bei Kostensteigerung durch Erhöhung des Materialpreises, der Löhne und der Steuer, insbesondere der Mehrwertsteuer, welche nach Vertragsabschluß eintreten, behalten wir uns vor, den zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preis zu berechnen.
IV. Lieferung
1. Die von uns genannten Termine und Fristen für unsere Lieferungen sind unverbindlich. Insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transportes und dessen rechtzeitige Ankunft beim Käufer übernommen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, daß der Kunde seinerseits übernommenen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt, insbesondere die von Ihm zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Vorlagen etc. rechtzeitig bei uns einreicht. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt einschließlich Arbeitskämpfe, auch in unserem Unternehmen und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen außerhalb unseres Wirkungsbereiches liegen, berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind der Kunde und wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Vertrag teilweise erfüllt oder durchgeführt wurde, bleibt dieser davon unberührt.
3. Befinden wir uns mit einer Leistung im Verzug, so kann uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung einschließlich Verzugs- und Fälligkeitszinsen sind ausgeschlossen, soweit uns nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Schadenshaftung auf maximal 30% des eingetretenen Schadens begrenzt.
4. Teillieferungen und entsprechende Teilberechnungen sind zulässig, es sei denn, mit dem Käufer wurde schriftlich anderes vereinbart.
5. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die verkaufte Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgehändigt haben. Dies gilt auch dann, wenn gesondert vereinbart wurde, dass die Lieferung frachtfrei erfolgen sollte. Unsererseits wird lediglich für eine ordnungsgemäße Transportverpackung und Bestellung eines Frachtführers gesorgt.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns vor, da sie aus technischen Gründen nicht vermeidbar sind. Zur Berechnung gelangt die tatsächlich ausgelieferte Menge.
V. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert. Grundsätzlich gewähren wir ausschließlich Skonto auf die von uns beschafften und gelieferten Textilien oder Waren. Vom Skonto ausgenommen sind unter anderem, alle Versand- und Beschaffungskosten, alle Nebenkosten für den Druck (Filme, Siebe, Farbwechsel und Einrichtungskosten) und Stick (Stickprogramme, Klischees, Lohnarbeiten z.B. Näharbeiten, Waschen, Bügeln oder Änderungen), Kosten für Verpackung (Kartonagen, Polybeutel-Einzelverpackung…), alle im Ausland durch uns produzierten Textilien, sowie alle Lohnveredelungen bei denen wir die Ware nicht beschafft haben.
2. Wechsel werden nicht angenommen.
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen, in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder des amtlichen, veröffentlichten Basiszinssatzes berechnet. Für jede Mahnung oder Zahlungserinnerung durch den Verkäufer werden 25,00 € netto in Rechnung gestellt.
4. Bei Geschäften mit den EU-Staaten sind grundsätzlich 50% des Auftragswertes im Voraus zu entrichten. Bei Geschäften mit Käufern die nicht den EU-Staaten angehören ist 100% Vorkasse zwingend erforderlich.
5. Bei Geschäften die eine Auslandsproduktion von Textilien oder Waren erfordern, sind bei Bestätigung eines durch uns zu liefernden Freigabe- oder Ausfallmusters 50% des Warenwertes in Vorkasse zu zahlen. Der Restbetrag, inklusive aller entstandenen Muster-, Beschaffungs- Versand- und sonstiger Nebenkosten sind sofort vor Warenlieferung ohne Abzug zu bezahlen.
6. Erhalten wir nach Vertragsabschluß Auskünfte, die eine Gewährung eines Kredits an den Kunden, in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe bedenklich erscheinen lassen oder werden nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt oder wird ein Antrag auf Veröffentlichung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt oder macht der Kunde seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag, so haben wir das Recht, die sofortige Zahlung aller offenstehenden auch noch nicht fälligen oder gestundeten Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse zu verlangen oder unbeschadet des uns sonst zustehenden Rechtes vom Vertrag hinsichtlich eines Teil oder sämtlicher Lieferungen zurückzutreten, ohne daß es einer Frist oder Nachfristsetzung bedarf. Die vorstehenden Rechte stehen uns auch dann zu, wenn das Unternehmen des Kunden aufgelöst oder liquidiert wird. Das gleiche gilt, wenn wesentliche Unternehmensteile übertragen oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Kunden eingeleitet werden. Der Kunde kann die Verpflichtung zur vorzeitigen Zahlung bzw. unser Rücktrittsrecht durch Stellung angemessener Sicherheiten abwenden.
7. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ihm ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.
8. Unsere Angestellten, Mitarbeiter, Reisenden oder Vertreter haben keine Inkassovollmacht, es sei denn, daß hierfür unser ausdrücklicher, schriftlicher Auftrag vorliegt.
VI. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung, Sicherung der Vorbehaltsware
1. Die von uns gelieferten Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgeschäft, unser Eigentum. Dies gilt auch für solche Waren, auf deren Lieferung der Käufer seine Zahlung ausdrücklich bezogen hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der Saldoforderung.
2. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen gestattet. Weitere Voraussetzung dieses Rechts zur Veräußerung der Vorbehaltsware sind, daß der Kunde sich seinerseits gegenüber seinen Kunden das Eigentum an der Vorbehaltsware ebenfalls bis zu deren fälliger Bezahlung vorbehält und, soweit gesetzlich zulässig, die Ansprüche seines Kunden gegenüber deren Abnehmer aus der Veräußerung der Vorbehaltsware abtreten läßt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
3. Der Kunde tritt schon jetzt hiermit alle ihm zustehenden Forderungen, einschließlich Saldenforderungen aus Kontokorrentvereinbarungen, aus einem Verkauf der von uns gelieferten Waren an uns sicherheitshalber ab. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche des Kunden aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlungen, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Sobald der Kunde eine Verpflichtung uns gegenüber nicht erfüllt, oder ein in Ziffer V. 4 genannter Umstand eintritt, wird der Kunde auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu Zwecken der Einziehung und Geltendmachung unserer vorstehenden Rechte und Forderungen geben. Wir sind auch berechtigt, in diesen Fällen dem Schuldner des Kunden die Abtretung direkt anzuzeigen und diese zur Zahlung aufzufordern. Entsprechendes gilt für etwaige auf uns übertragene, übergegangene oder an uns abgetretene Sicherungsrechte.
4. Im Fall von Pfändungen und Beschlagnahmung der Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen, er hat unverzüglich die Pfändung und Beschlagnahmung anzuzeigen und bei Gefahr im Verzug auf eigene Kosten die zur Sicherung unserer Rechte erforderliche Rechtsbeihilfe selbst zu ergreifen. Sie entstehenden Interventionskosten trägt in jedem Falle der Kunde.
5. Falls wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, insbesondere wenn wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Für Ausfallforderungen haftet der Kunde. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt.
6. Solange uns das Eigentum an unseren Lieferungen vorbehalten bleibt, hat der Kunde die Ihm gelieferten Erzeugnisse auf seine Kosten ausreichend gegen Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl, Feuer, Wasser und für ähnliche Fälle zu versichern und uns solche Versicherungen auf Anforderung nachzuweisen.
7. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vertragsgegenstände in ordnungsgemäßen zustand zu halten und erforderlich werdende Instandsetzungen sofort, abgesehen von Fällen der Not, auf seine Kosten durch uns ausführen zu lassen.
8. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennwert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so hat der Verkäufer Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Verkäufer zurück abzutreten.
VII. Mängel und sonstige Haftung
1. Der Kunde muß uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung mitteilen. Versteckte Mängel sind uns nach Maßgabe der vorstehenden Regelung unverzüglich mitzuteilen, sobald der Mangel offenkundig geworden ist. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
2. Wir übernehmen gegenüber dem Käufer die Gewährleistung dafür, daß unsere Erzeugnisse zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf ihn übergeht, nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für diese Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sollte der Liefergegenstand mangelhaft sein, so verpflichten wir uns, den aufgetretenen Mangel zu beseitigen oder liefern, nach unserer Wahl, im Austausch Ersatz. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir sind berechtigt mehrfach nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl schriftlich Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Käufer gegebenen Zusicherungen oder von diesem verursachten mittelbaren oder unmittelbaren Schäden beim Endabnehmer. Diese Gewährleistung gilt nicht für Ware 2. Wahl oder besonders rabattierte Rest-, Posten- oder Ausverkaufsware.
3. Weitere Ansprüche oder Rechte des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. So unter anderem Ansprüche aufgrund von Verletzungen nebenvertraglicher Verpflichtungen, insbesondere Beratungs- und Erklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluß, Ansprüche im Zusammenhang mit von uns durchgeführten Nachbesserungs- und Gewährleistungsarbeiten, sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung, jeweils sofern uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen, soweit wir für sie einzustehen haben, nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Haftungsausschluß gilt nicht, soweit wir Eigenschaften für unsere Produkte ausdrücklich zugesichert haben, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
4. Behauptet der Käufer Mangelansprüche, so sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, sofern der Käufer den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten und Gefahr an uns überbringt. Die Transportkosten werden dann in vollem Umfang erstattet, wenn eine Gewährleistungs- oder Schadenersatzpflicht besteht und sofern wir Gelegenheit zur Überprüfung und Nachbesserung oder Ersatzlieferung hatten. Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, trägt der Käufer die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten. Die Einsendung beanstandeter Ware an uns muß in fachgerechter Verpackung erfolgen.
VIII. Vertriebsbindung
Die Geschäftsverbindung der Parteien besteht in einzelnen Kaufverträgen ohne darüber hinausgehende Bezugs- oder Lieferverpflichtungen.
IX. Auslandsgeschäfte
Die Lieferung an einen ausländischen Käufer erfolgt ebenfalls nach den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unseres Hauses und des deutschen internationalen Privatrechts unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
X. Schlußbestimmungen
1. Die Ansprüche unseres Kunden aus Lieferverträgen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
2. Erfüllungsort für Ware und Zahlung ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch Urkunden und Wechselprozesse, aus unserer Geschäftsbedingung, einschließlich solcher über die Wirksamkeit eines Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen ist Hamburg Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann oder eine andere in § 29 Abs. 2 ZPO bezeichnete Person ist, oder wenn ein Kunde ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, den Kunden auch dort zu verklagen, wo sonst ein Gerichtsstand für ihn nach allgemeinen Vorschriften begründet ist. Bei Einzelfirmen bzw. Personengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien gilt diese Gerichtsstandvereinbarung auch für die Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter.
XI. Allgemeiner Zusatz
1. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Logos und Motive alleine. Ebenso haftet er alleine, sofern durch die Ausführung seines Auftrags die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Patentrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung frei.
2. Vor Produktionsbeginn liefern wir in der Regel ein Freigabe- bzw. Ausfallmuster. Dieses ist vom Kunden vor Produktionsstart zu prüfen und schriftlich zu bestätigen bzw. freizugeben. Kann aufgrund eines kurzfristigen Liefertermins vorab kein Freigabemuster angefertigt und zur Prüfung durch den Kunden bestätigt werden, stellt uns der Kunde automatisch von allen Gewährleistungsansprüchen bezüglich der Stick- bzw. Druckausführung sowie der Warenqualität frei. Verzögert der Kunde seine Freigabe bzw. seine schriftlich zu benennenden Änderungswünsche länger als einen Arbeitstag ab Eingang des Freigabemusters in seinem Hause, so darf style order service GmbH selbst den mit Datum benannten Liefertermin, ohne Haftungsansprüche oder Konventionalstrafen um den entsprechenden Zeitraum nach hinten verlegen. Auch der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Käufers bleibt aufgrund des eigenen Verschuldens ausgeschlossen.
3. Musterteile sind von der Rückgabe aus hygienischen Gründen ausgeschlossen und werden, insbesondere wenn es aus einem Angebot mit Bemusterung nicht zu einem Auftrag kommt, zu Musterpreisen berechnet.
4. Modische Veränderungen und Änderungen der Textilgrößen an einzelnen Textilien oder ganzen Kollektionen seitens der Textilhersteller sind möglich und vom Kunden ohne Ersatz- oder Minderungsansprüche zu akzeptieren. Solche Veränderungen entziehen sich dem direkten und indirekten Einfluss der Firma style order service GmbH und werden nicht als Reklamationsgrund anerkannt.
5. Der Zwischenverkauf der von uns angebotenen Ware bleibt vorbehalten. Angebotene Ware gilt nur dann als reserviert, wenn dies dem Kunden schriftlich zugesichert wurde. Muss auf Ersatzware zurückgegriffen werden, so ist ein neuer Preis zu vereinbaren. Der Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist ausgeschlossen.
6. Uns vom Kunden zur Veredelung angelieferte Waren sind hinsichtlich der Materialbeschaffenheit, der Veredelbarkeit und den damit verbundenen Behandlungs- und Fertigungsmethoden von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Auch bei Beschädigung der Ware (z.B. Lochriss durch abgebrochene Sticknadel oder Reaktion des Stoffmaterials mit Substanzen aus der Druckerei) durch oder während der Produktion wird keine Haftung oder Ersatzlieferung übernommen. Der Auftraggeber stellt uns mit Auftragserteilung von solchen Forderungen frei.
7. Werkzeuge und Arbeitsmittel, die style order service GmbH für die Herstellung von Logoartikeln benötigt, werden dem Auftraggeber als Nebenkosten in Angebot oder Auftragsbestätigung i.d.R. ausgewiesen. Durch die Bezahlung der Nebenkosten (z.B. für Siebdruckfilme, Stick- oder Laserprogramme, Schablonen etc.), erlangt der Auftraggeber das Recht, diese Werkzeuge und Arbeitsmittel z.B. bei einem Nachauftrag in unverändertem Zustand kostenlos wieder zu verwenden. Er erlangt kein Eigentum daran. Werden diese Arbeitsmittel beschädigt (z.B. durch Verschleiß), müssen geändert oder neu angefertigt werden (z.B. Drucksiebe, Kosten für Einrichtung der Drucksiebe etc.), so sind die entstehenden Kosten durch den Auftraggeber zu tragen.
8. Von uns bedruckte Textilien dürfen nicht über 30° Celsius und müssen linksseitig gewaschen werden. Die Waschtemperatur darf nicht höher als 30° Celsius sein. Von uns bedruckte Textilien dürfen nicht chemisch gereinigt und nicht direkt gebügelt werden. Weichspüler, Flüssigwaschmittel und Wäschetrockner sind auf keinen Fall einzusetzen.
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Geschäftsführender Gesellschafter: Herr Tom Witt
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